Die Trinkwasserverordnung
Neue Regeln für sichereres Wasser
Für den Einsatz von Desinfektionssystemen gelten für Selbstversorger ab dem Jahr 2006 strengere Regeln. Diese verpflichten jeden, die Qualität des Trinkwassers mit Hilfe geeigneter Verfahren zu garantieren, etwa mit UV-Desinfektion. Auch das ist neu: Zum Einsatz kommen dürfen nur UV-Desinfektionsgeräte, die nach einer Prüfung hierzu zugelassen wurden.
Wer gegen die neue Verordnung verstößt, macht sich strafbar und haftet im Schadensfalle für alle gesundheitlichen Risiken.
Die novellierte Trinkwasserverordnung überführt mit Beginn des Jahres 2006 die Richtlinie des Europäischen Rates 98/83/EG "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" in nationales Recht. Das Bundesumweltamt begleitete die Novellierung der Trinkwasserverordnung, erörterte chemische und mikrobiologische Grenzwerte sowie geeignete Verfahren.


